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Wie hoch ist die Abschlagszahlung und kann ich diese verändern?

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So ermitteln wir die jährlichen Abschlagszahlungen und geben weitere Informationen, zu wann eine Abschlagszahlung geändert werden kann.

Die Abschlagszahlung wird anhand des Verbrauchs über die jährliche Ablesung des Wasserzählers ermittelt. Abschlagszahlungen sind nur zu bestimmten Zeitpunkten und innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Der Abschlagsrhythmus des WV Wesermünde ist zweimonatlich und kann zum 01. eines Monats mit einer Frist von 7 Tagen geändert werden. Eine Herabsetzung der Abschlagszahlung ist um höchsten 25% möglich.

Wasserverband Wesermünde
Beerster Wasserwerk 1
27624 Geestland

Telefon: 04745 - 94 36 0
Fax: 04745 - 94 36 70

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