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Wie wird die Höhe der Grund- und Verbrauchsentgelte ermittelt und festgesetzt?

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So setzen wir das Entgelt des Grundverbrauchs und Versorgungsmenge fest.

Die Festsetzung der Entgelte erfolgt nach dem Kostendeckungsprinzip. Über das Wasserentgelt decken wir sämtliche Kosten für die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserverteilung und Verwaltung ab. Die Kosten enthalten auch die Aufwendungen für die Unterhaltung aller Einrichtungen und Anlagen, Zinsen, Abschreibungen sowie die an das Land zu entrichtende Wasserentnahmegebühr. Die Kosten der örtlichen Versorgung und der Hausanschlüsse werden über Baukostenzuschüsse bzw. -erstattungen der Anschlussnehmer finanziert.

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