Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?
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Ihr Grundbuchauszug liegt Ihnen nicht vor? Hier finden Sie Informationen, wo Sie diesen beantragen können.
Grundbuchauszüge erhalten Sie auf schriftlichen Antrag beim Amtsgericht Geestland oder beim LGLN - dem Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachen. Auch ein Onlineantrag ist über das Grundbuchamt www.grundbuchamt.com möglich.
Einen Grundbuchauszug darf nur der Eigentümer / Miteigentümer eines Grundstückes stellen, die im Grundbuch eingetragene Person (Gläubiger, Person mit bestehendem Wegerecht) bei berechtigtem Interesse nach §12 GBO oder bei dem Vorliegen einer unterschriebenen Vollmacht einer berechtigten Person.