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Wer kann den Eigentümerwechsel anzeigen?

Auf dieser Seite:

Hier finden Sie Informationen, wer den Eigentümerwechsel anzeigen darf.

Der Eigentümerwechsel kann durch den/die bisherige/n Eigentümer*in oder den/die neue/n Eigentümer*in erfolgen. Vereinbaren Sie, wer den Eigentümerwechsel beim Wasserverband anzeigt. Bei der Nutzung unseres Formulars Ummeldung / Eigentümerwechsel erhalten sowohl bisherige/r wie auch neue/r Eigentümer*in eine Bestätigung per E-Mail.

Wasserverband Wesermünde
Beerster Wasserwerk 1
27624 Geestland

Telefon: 04745 - 94 36 0
Fax: 04745 - 94 36 70

info@wvwesermuende.de
www.wvwesermuende.de

Geschäftsstelle Bramstedt
Am Wasserwerk 3
27628 Hagen im Bremischen

Telefon: 04745 - 94 36 50

Öffnungszeiten
Mo. - Do. 7.00 - 16.00 Uhr
Fr. 7.00 - 12.00 Uhr

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